Schulelternbeirat 2022/23

Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus. Er setzt sich zusammen aus den gewählten Klassenelternbeiräten. Für die Dauer von zwei Jahren werden ein/e Vorsitzende/r (Volker Borst) und ein/e Stellvertreter/in (Marc Feuerbach) gewählt. Die Wahl fand am 12.10.2022 statt.

Die Aufgaben des Schulelternbeirates sind gesetzlich normiert in § 110 des Hessischen Schulgesetzes. Der Schulelternbeirat muss bestimmten Maßnahmen zustimmen, beispielsweise dem Schulprogramm und den Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten (§ 110 Abs. 2 i.V.m. § 129 Nr. 1, Nr. 5 Hessisches Schulgesetz). Dabei hat der Schulelternbeirat jeweils auch ein Vorschlagsrecht. Anzuhören ist der Schulelternbeirat etwa bei Maßnahmen, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind (§ 110 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz). So wurde der Schulelternbeirat beispielsweise vor kurzem zu der Angleichung des Unterrichtsbeginns für die 5. bis 7. Klasse mit einbezogen.

Der Schulelternbeirat wird zur Wahrnehmung seiner Aufgaben mindestens einmal im Halbjahr einberufen und zusätzlich nach Bedarf.

Wenn Sie mit dem Schulelternbeirat Kontakt aufnehmen wollen, können Sie dies am besten per E-Mail unter:

VBorst@outlook.de oder marc@feuerbachs.de

Praxistipp: Leitfaden für Elternbeiräte

 

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