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Meldepflicht von Covid-19-Infektionen und vorsorgliche Maßnahmen

Dienstag, 10.11.2020, Kategorie: News

Liebe Eltern,

das Gesundheitsamt ist aufgrund der hohen Anzahl von Covid-19-Infektionen derzeit sehr stark gefordert. Es könnte somit vorkommen, dass eine positive Testung einer Person der Schule nicht gleich bekannt wird. Sollte also ein positiver Test ihres Kindes vorliegen, informieren Sie bitte umgehend telefonisch die Albert-Schweizer-Schule oder direkt die Klassenleitung.

Schulleiterinnen und Schulleiter sind angehalten vorsorgliche Maßnahmen zu ergreifen, sollte eine nachweislich positiv auf das Corona-Virus getestete Person innerhalb der Schule gemeldet werden.

Die sogenannten engen Kontaktpersonen 1. Kategorie (Klasse, Kurse, Lehrkräfte, andere Beschäftigte) werden von der Schulleitung über die vorsorgliche Maßnahme informiert, die bis zur Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt gilt. Diese wäre, sich vorsorglich in häusliche Isolierung zu begeben und Begegnungen unterwegs zu vermeiden. Die Betroffenen wären in diesem Fall vom Schulbesuch befreit, bis das Gesundheitsamt eine Entscheidung treffen kann.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung jeglicher Art (z.B. auch FFP2) hat keinen Einfluss auf diese vorsorgliche Maßnahme.

Herzliche Grüße

Boris Wollenhaupt, stellvertretender Schulleiter