Aktuelles zum Schuljahresbeginn, Stand Montag, den 10. August 2020, 18:00 Uhr
Montag, 10.08.2020, Kategorie: News
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ich hoffe Sie/ihr alle hattet einen erlebnisreichen und vor allem erholsamen Sommer, der Ihnen/euch trotz der schwierigen Gesamtsituation unbeschwerte Stunden ermöglicht hat. Vielleicht hatten Sie/ihr sogar die Möglichkeit, einige Urlaubstage in einem Feriengebiet zu verbringen.
Vor uns liegt nun die gewaltige Herausforderung unseren Schulalltag so zu gestalten, dass wir möglichst alle gesund bleiben und eine erneute Einschränkung des täglichen Unterrichts vermieden wird.
Bereits am 23. Juli 2020 erreichten uns aus dem Kultusministerium bestimmte Rahmenvorgaben, es folgte der Hygieneplan 4.0. Darüber hinaus sind alle Schulleitungen aufgefordert, einen schuleigenen Hygieneplan, angepasst an die örtlichen und personellen Gegebenheiten zu erstellen. Dieser dient vorrangig dazu, den Schulalltag so zu organisieren, dass alle Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und weiteren Mitarbeiter jederzeit die verbindlichen Hygienemaßnahmen einhalten können. Der Hygieneplan für die Albert-Schweizer-Schule wird morgen mit den Vorsitzenden des Schulelternbeirats (SEB) besprochen und geht Ihnen/euch dann per E-Mail zur Kenntnisnahme zu. Ebenfalls wird er auf der Homepage veröffentlicht. Da sich aus diesem Plan zwingende Vorgaben für die Unterrichtsorganisation ergeben, folgen morgen die entsprechenden Informationen zur Gestaltung des ersten Schultages, des Einschulungstages und der ersten Unterrichtswoche.
Einige Eckpunkte für das kommende Schuljahr zeichnen sich jedoch bereits ab:
Befreiung von Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht:
Schülerinnen und Schüler können vom Präsenzunterricht befreit werden, wenn bei Ihnen oder einem Angehörigen des gleichen Hausstandes bei einem Infekt mit dem SARS-CoV-2-Virus das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufsbesteht oder eine Person des gleichen Haushalts über 60 Jahre alt ist. Die Freistellung ist jeweils bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu beantragen. Wir bitten darum dass ein entsprechender Antrag bis spätestens Montag den 17. August vorliegt, um die weiteren Schritte der Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler organisieren zu können. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen.
Die häusliche Beschulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler wird nach den örtlichen Gegebenheiten und den Bedingungen der betroffenen Lerngruppe organisiert. Die unterrichtenden Lehrkräfte stellen sicher, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler eine direkte Anbindung an den Präsenzunterricht haben.
Rückkehr aus dem Urlaub und Besuch des Unterrichts:
Bitte beachten Sie die entsprechenden Informationen zu Risikoländern auf der Seite des Robert-Koch-Instituts. Sollten Sie aus einem der dort geführten Risikoländer aus dem Urlaub zurückgekehrt seien, darf Ihr Kind den Unterricht dann wieder besuchen, wenn entweder seit der Rückkehr zwei Wochen vergangen sind oder ein negatives Corona-Testergebnis aus den vergangenen Tagen seit der Rückkehr vorliegt.
Berufspraktika für Schüler/innen:
Berufspraktika sind prinzipiell nach den Herbstferien wieder zulässig. In Rücksprache mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) haben wir uns entschieden, zunächst für die 9. Klasse der Hauptschule den Zeitraum direkt nach den Herbstferien (19. – 30. Oktober 2020) für das reguläre Berufspraktikum vorzusehen.
Der nächste Zeitraum für ein Berufspraktikum wäre dann wieder vor den Osterferien für die 9. Klasse des Gymnasiums und der Realschule vorgesehen.
Die im letzten Halbjahr ausgefallenen Berufspraktika werden nicht nachgeholt, da die Schülerinnen und Schüler zu einem späteren Zeitpunkt noch die Gelegenheit dazu haben werden. Unseren Informationen nach ist die Anzahl der Praktikumsplätze in der aktuellen Situation so begrenzt, dass wir mit dieser Entscheidung dazu beitragen möchten, dass jede Schülerin/jeder Schüler mindestens ein berufsorientierendes Praktikum absolvieren kann.