Generell unterstützen wir – in Absprache mit den Eltern – alle Schülerinnen und Schüler, wenn wir den entsprechenden Bedarf sehen, beispielsweise bei einer sich abzeichnenden Versetzungsgefährdung. Besondere Fördermaßnahmen ergreifen wir bei einer diagnostizierten LRS und für Schülerinnen und Schüler, die durch die Teilnahme an Deutsch als Zweitsprache zu einer besseren Kenntnis der detuschen Sprache gelangen sollen.

Lese- und / oder Rechtschreibschwäche (LRS)

Die ASS fördert gezielt diejenigen Schüler, die besondere Schwierigkeiten beim Lesen und / oder beim Erlernen sowie beim Gebrauch der Schriftsprache haben, ansonsten aber normal begabt sind. Grundlegend für das Konzept der ASS sind die entsprechenden Ausführungen der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 29. April 2014, hier insbesondere die §§ 37-44.

Der LRS-Beauftragte der ASS organisiert die Strukturen für die individuelle Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und bei der Rechtschreibung.

Die Deutschlehrer sind verantwortlich für die Feststellung der LRS und entwickeln bei diagnostizierter LRS die zu ergreifenden Fördermaßnahmen, die auf Klassenkonferenzen zu erörtern sind. Bei Bedarf erhalten die Deutschlehrer beratende Unterstützung durch den LRS-Beauftragten bei der Diagnose und den möglichen Fördermaßnahmen.

Die Feststellung und auch die Art der Maßnahmen werden für jeden Schüler nach Bedarf, mindestens jedoch halbjährlich auf Klassenkonferenzen besprochen. Die Klassenkonferenz entscheidet in jedem einzelnen Fall darüber, ob eine Förderung aufgenommen bzw. weitergeführt werden soll und welche Fördermaßnahmen für den Schüler sinnvoll sind. Bei Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird zunächst geprüft, inwiefern die Probleme beim Lesen oder bei der Rechtschreibung diesem Umstand geschuldet sind. In einem solchen Fall haben Maßnahmen im Rahmen der DAZ-Förderung (vgl. Schulprogramm 3.3.13) Priorität.

Die Eltern werden von der Deutschlehrkraft über die Konferenzergebnisse informiert und in den anschließenden Förderprozess miteinbezogen. Basierend auf den Beschlüssen der Klassenkonferenz entwickelt der Deutschlehrer einen individuellen LRS-Förderplan bzw. schreibt ihn fort und dokumentiert so mindestens einmal pro Halbjahr die Lernausgangslage sowie die Lernentwicklung des Schülers. In Einzelfällen können Fachkräfte von außen zur Beratung hinzugezogen werden. Ziel des Förderplanes ist es, die Probleme des Schülers in angemessenen Schritten nach und nach abzubauen.

Bei der Entwicklung des Förderplanes werden die Eltern durch Beratungsgespräche zu einem möglichst frühen Zeitpunkt hinzugezogen, bei einer Fortschreibung des Förderplanes erhalten die Eltern automatisch das Angebot eines weiteren Beratungsgespräches und können ansonsten zu jedem Zeitpunkt der Förderung ein Beratungsgespräch erbitten.

Bei Schülern, die von Grundschulen oder anderen Schulformen zu uns wechseln, werden die an der alten Schulen gestellte LRS-Diagnose und die dort vereinbarten Fördermaßnahmen von den Lehrern der ASS, wenn möglich, zunächst weitergeführt, bis sich die Lehrkräfte und insbesondere die Deutschlehrer ein ausreichendes Bild vom Lernstand und Leistungsvermögen des neuen Schülers machen konnten. Auf Wunsch des Deutschlehrers prüft der LRS-Beauftragte den neuen Schüler in einem Test, der sich inhaltlich an den DRT 5 oder adäquaten anerkannten Prüfmethoden anlehnt. Aufgrund der Beobachtungs- und Prüfergebnisse wird in einer Klassenkonferenz die weitere Förderung nochmals besprochen und entschieden.

Die Art und Weise der Fördermaßnahme wird für jeden Schüler individuell festgelegt. Beim Nachteilsausgleich können die Maßnahmen unter anderem darin bestehen, dem Betroffenen bei schriftlichen Arbeiten eine Zeitverlängerung einzuräumen, Lexika zur Verfügung zu stellen oder ihm in Ausnahmefällen die Nutzung eines Laptops zu erlauben. Auch Formen der Binnendifferenzierung, etwa durch Arbeitsblätter mit größerer Schrift oder Lückentexte bei Diktaten, können zur Anwendung kommen. Bei Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen sollen die mündlichen Leistungen stärker gewichtet werden.

In Fremdsprachen soll maßgeblich sein, inwieweit das durch den Schüler geschriebene Wort durch die Lehrkraft sinnvoll nachvollzogen werden kann. Auch hier gilt insbesondere die bevorzugte Einforderung und Bewertung mündlicher Leistungen.

Als weitere Förderungsmaßnahme ist der vorläufige Notenschutz vorgesehen, der dann gewählt wird, wenn es sinnvoll erscheint, zunächst einen besonderen Druck von den betroffenen Schülern zu nehmen. Der Notenschutz betrifft vor allem das Fach Deutsch und die Fremdsprachen, kann jedoch auch auf alle Fächer ausgeweitet werden. Er wird im Zeugnis vermerkt.

Unabhängig davon, ob die vereinbarte Förderung einen Nachteilsausgleich oder Notenschutz vorsieht, ist die Teilnahme der Schüler an den internen Förderkursen der ASS verpflichtend. Bei den Kursen handelt es sich um besondere Lerngruppen im Sinne des § 39, 2.1 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011, deren Teilnehmer ähnliche Lernausgangslagen vorweisen und die in der Regel gleichen Klassenstufen angehören.

Die Kursgröße soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten möglichst klein gehalten sein. Die überschaubare Lerngruppe und der Umstand, dass alle teilnehmenden Schüler ähnliche Schwierigkeiten beim Lesen und / oder der Rechtschreibung haben, sollen dazu beitragen, Hemmungen bei der Überwindung der Schwächen abzubauen. In diesen Gruppen werden neben der Rechtschreibung das Lesen und die Konzentration der Schüler gefördert. Die Schule bemüht sich darum, diese Kurse kontinuierlich fortzusetzen, um den Schülern so eine langfristige Hilfe in vertrauter Umgebung anzubieten und ihre Probleme Schritt für Schritt abzubauen. Dabei können auch digitale, die Schüler in der Regel motivierende Medien eingesetzt werden.

Die LRS soll möglichst bis zum Ende der Mittelstufe behoben sein. Die wöchentlichen Kurse finden im Allgemeinen am Nachmittag statt und dauern 40 Minuten. Bei den Kursleitern handelt es sich um Deutschlehrer oder adäquat qualifizierte Lehrkräfte der ASS.

In Ausnahmefällen kann die Schule auf Antrag der Eltern auch eine außerschulische Förderung anerkennen, wenn diese in Absprache mit den Verantwortlichen der ASS an einem geeigneten Institut stattfindet und dieses Institut die regelmäßige Teilnahme des Schülers sowie seinen Lernfortschritt mindestens halbjährlich dokumentiert und die Dokumentation der ASS vorlegt.

Das ASS-Konzept LRS sieht ausdrücklich vor, dem Fördern der Schüler auch ein „Fordern“ an die Seite zu stellen. Wir erwarten von den Kursteilnehmern, dass sie sich auf die Förderung einlassen, den LRS-Kurs regelmäßig besuchen und durch ihre Mitarbeit zeigen, dass sie eine Verbesserung anstreben. Ist dies nicht der Fall, kann die Klassenkonferenz ggfs. den Wegfall des Nachteilsausgleichs und / oder des Notenschutzes beschließen.

In den meisten Fällen sollte die LRS im Laufe der Mittelstufe beigelegt werden können. Hat ein Schüler aber trotz intensiven Bemühens und einer mehrjährigen schulischen Förderung beziehungsweise einer in Ausnahmefällen anerkannten externen Förderung am Ende der Mittelstufe immer noch gravierende Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben, so kann die Schulleitung dem Schüler auch für die Abschlussprüfung der Real- und Hauptschule auf formlosen Antrag der Eltern Notenschutz erteilen.

Den Deutschlehrkräften der ASS wird die regelmäßige schulinterne oder externe Schulung empfohlen.

 

Sprachförderkonzept für Schüler/innen mit Migrationshintergrund – Deutsch als Zweitsprache (DAZ)

Rechtliche Grundlage: Die Deutschlehrer der Migrantenkinder stellen in den ersten 4 Wochen nach Schuljahresbeginn den Umfang des Förderbedarfs fest und stellen bei der Klassenkonferenz den Antrag auf Aufnahme des betreffenden Schülers in den DaZ-Kurs. NachBeschluss der Klassenkonferenz ist die Teilnahme verpflichtend, Fehlzeiten werden im Zeugnis vermerkt.