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Neue Coronaregelung – Maskenpflicht im Unterricht und Durchlüftung der Räume

Sonntag, 18.10.2020, Kategorie: News

Wie aus der Presse zu entnehmen war, hat sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg mit anderen Landkreisen und Städten Hessens auf ein gemeinsames Vorgehen zur Covid-19-Bekämpfung geeinigt.

Auf der Homepage ist unter anderem folgendes zu lesen:

„Die Inzidenz im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt am heutigen Freitag (16.) bei 30. Der Kreis hat derzeit in der Rhein-Main-Region noch nicht die 35er-Marke überschritten. Dennoch wird sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg ebenfalls den Maßnahmen anschließen, die bereits in den anderen Kreisen und Städten ab einer Inzidenz von 35 gelten….

„Ab Montag, 19. Oktober, gelten folgende zwischen dem Gesundheitsamt und dem Verwaltungsstab abgestimmte Maßnahmen:

  • Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien.
  • Schulsport für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien nur kontaktlos und im Freien.“

Die Maskenpflicht gilt also auch für den Unterricht.

Des Weiteren erfolgt die notwendige Durchlüftung der Räume, wie folgt im Hygieneplan des Landes Hessens beschrieben:

„Lüften: Ein regelmäßiger Luftaustausch ist eine wesentliche Maßnahme zur Verhinderung einer Infektion. Es ist daher auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Alle 20 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über die Dauer von 3 bis 5 Minuten vorzunehmen. Die notwendige Lüftungsdauer ergibt sich aus der Größe des Raums, der Anzahl, der sich darin aufhaltenden Personen, der Größe der Fensteröffnung und der Temperaturdifferenz zwischen Innen und Außen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, weil durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Klassenräume sind zusätzlich bereits vor der Benutzung zu lüften, insbesondere dann, wenn sich andere Klassen dort aufgehalten haben…..“

Boris Wollenhaupt