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Unterrichtsregelungen und Testpflicht ab dem 19.04.2021

Dienstag, 13.04.2021, Kategorie: News

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die neuen (alten) Unterrichtsregelungen ab nächsten Montag sind bekannt. Sie finden hier den Elternbrief des Kultusministeriums.

Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 werden weiterhin im Wechselunterricht, die Jahrgänge ab Klasse 7 im Distanzunterricht und die Abschlussklassen im Präsenzunterricht beschult. Die Regelung gilt zunächst für vier Wochen, vorbehaltlich der pandemischen Entwicklung.

Zudem gilt bezüglich der Teststrategie in Schulen:
Ab dem 19. April gilt ein negatives Testergebnis der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können für den Nachweis zwischen dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests, welche den Schulen vom Land zur Verfügung gestellten wurden, wählen. Akzeptiert werden Nachweise, die mit zeitlichem Bezug auf den Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sind.

Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Test vorweisen können bzw. diesen nicht in der Schule machen, zu Hause im Distanzunterricht beschult werden.

Schülerinnen und Schüler können durch ihre Eltern von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.

Boris Wollenhaupt, Direktor